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   BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12   

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https://dejure.org/2012,40860
BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12 (https://dejure.org/2012,40860)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2012 - 5 StR 544/12 (https://dejure.org/2012,40860)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12 (https://dejure.org/2012,40860)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Unzureichende Beweiswürdigung (schwerer sexueller Missbrauch; Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Abweichungen in der Aussage des Belastungszeugen gegenüber früheren Vernehmungen; Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes: Beweiswürdigung bei Abweichung des kindlichen Belastungszeugen von früheren Bekundungen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine die Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes tragende Zeugenaussage hinsichtlich Konsistenz und Detailreichtums

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes: Beweiswürdigung bei Abweichung des kindlichen Belastungszeugen von früheren Bekundungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine die Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes tragende Zeugenaussage hinsichtlich Konsistenz und Detailreichtums

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 119
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12
    Dies gilt insbesondere, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhält oder der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159 mwN, und vom 10. Oktober 2012 - 5 StR 316/12).
  • BGH, 03.02.2004 - 5 StR 563/03

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Beweiswürdigung: fehlerhafter Teilfreispruch

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12
    Angesichts der unvollständigen Darstellung der Aussagen des Nebenklägers im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung auch dahingehend verwehrt, ob - insbesondere angesichts der zum Teil eher geringfügig erscheinenden Abweichungen (Schlafzimmer statt Wohnzimmer) - das Landgericht dem Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 3/12, NStZ-RR 2012, 150, 151) ausreichend nachgekommen ist und danach selbst Mindestfeststellungen zu den weiteren angeklagten Taten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - 5 StR 563/03, NStZ 2005, 113, und Beschlüsse vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 4, sowie vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.) nicht hat treffen können.
  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 3/12

    Beweiswürdigung (erschöpfende; Erfahrungssatz; Erinnerungsvermögen von Zeugen an

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12
    Angesichts der unvollständigen Darstellung der Aussagen des Nebenklägers im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung auch dahingehend verwehrt, ob - insbesondere angesichts der zum Teil eher geringfügig erscheinenden Abweichungen (Schlafzimmer statt Wohnzimmer) - das Landgericht dem Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 3/12, NStZ-RR 2012, 150, 151) ausreichend nachgekommen ist und danach selbst Mindestfeststellungen zu den weiteren angeklagten Taten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - 5 StR 563/03, NStZ 2005, 113, und Beschlüsse vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 4, sowie vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.) nicht hat treffen können.
  • BGH, 10.10.2012 - 5 StR 316/12

    Widersprüchliche Beweiswürdigung bei Sexualdelikten (besondere Anforderungen in

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12
    Dies gilt insbesondere, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhält oder der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159 mwN, und vom 10. Oktober 2012 - 5 StR 316/12).
  • BGH, 05.11.1997 - 3 StR 558/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sachrüge der unzureichenden Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12
    Hier ist die Aussage des einzigen Belastungszeugen einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen; daher müssen die Urteilsgründe in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Beweiswürdigung 3).
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12
    Angesichts der unvollständigen Darstellung der Aussagen des Nebenklägers im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung auch dahingehend verwehrt, ob - insbesondere angesichts der zum Teil eher geringfügig erscheinenden Abweichungen (Schlafzimmer statt Wohnzimmer) - das Landgericht dem Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 3/12, NStZ-RR 2012, 150, 151) ausreichend nachgekommen ist und danach selbst Mindestfeststellungen zu den weiteren angeklagten Taten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - 5 StR 563/03, NStZ 2005, 113, und Beschlüsse vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 4, sowie vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.) nicht hat treffen können.
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12
    Angesichts der unvollständigen Darstellung der Aussagen des Nebenklägers im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung auch dahingehend verwehrt, ob - insbesondere angesichts der zum Teil eher geringfügig erscheinenden Abweichungen (Schlafzimmer statt Wohnzimmer) - das Landgericht dem Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 3/12, NStZ-RR 2012, 150, 151) ausreichend nachgekommen ist und danach selbst Mindestfeststellungen zu den weiteren angeklagten Taten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - 5 StR 563/03, NStZ 2005, 113, und Beschlüsse vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 4, sowie vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.) nicht hat treffen können.
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Der Wechsel der Einlassung eines Zeugen im Laufe des Verfahrens kann ein Indiz für ihre Unrichtigkeit sein und ihre Bedeutung für die Beweiswürdigung verringern oder unter Umständen ganz entfallen lassen (BGH, Urteile vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 119; vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256, 257; Beschlüsse vom 12. August 2021 - 1 StR 162/21, NStZ-RR 2022, 26, 27; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146).
  • LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21

    Sexueller Missbrauch

    Dabei hat sich die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen auf der Aussage einer Belastungszeugin beruht und diese sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise abweichend erinnert, jedenfalls die entscheidenden Teile der bisherigen Aussagen in das Urteil aufgenommen werden müssen, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben der Zeugin z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung, fehlt, eine revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 52-53, über juris, Rn. 9-12; BGH, NStZ-RR 2014, 219-220, über juris, Rn. 5-7; BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, über juris, Rn. 5-6 und 8; StV 2011, 6-7, über juris, Rn. 7).
  • LG Essen, 04.08.2020 - 25 KLs 8/20

    Körperverletzung durch heimliches Einschänken von Alkohol u.a.

    Dabei hat sich die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen auf der Aussage einer Belastungszeugin beruht und diese sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise abweichend erinnert, jedenfalls die entscheidenden Teile der bisherigen Aussagen in das Urteil aufgenommen werden müssen, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben der Zeugin z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung, fehlt, eine revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 52-53, über juris, Rn. 9-12; BGH, NStZ-RR 2014, 219-220, über juris, Rn. 5-7; BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, über juris, Rn. 5-6 und 8; StV 2011, 6-7, über juris, Rn. 7).
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 53/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen bei

    Dabei müssen die Urteilsgründe nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 119).
  • LG Essen, 29.04.2020 - 25 KLs 32/19

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

    Dabei hat sich die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen auf der Aussage einer Belastungszeugin beruht und diese sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise - vorliegend, so sei gleich klargestellt, in nicht gravierendem Umfang - abweichend erinnert, jedenfalls die entscheidenden Teile der bisherigen Aussagen in das Urteil aufgenommen werden müssen, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben der Zeugin z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung, fehlt, eine revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 52-53, über juris, Rn. 9-12; BGH, NStZ-RR 2014, 219-220, über juris, Rn. 5-7; BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, über juris, Rn. 5-6 und 8; StV 2011, 6-7, über juris, Rn. 7).
  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Dabei hat sich die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen auf der Aussage eines Belastungszeugen beruht und dieser sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise abweichend erinnert, jedenfalls die entscheidenden und wesentlichen Teile der bisherigen Aussagen in das Urteil aufgenommen werden müssen, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben des Zeugen z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung, fehlt, eine revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich ist (BGH, NStZ-RR 2015, 52-53, über juris, Rn. 9-12; BGH, NStZ-RR 2014, 219-220, über juris, Rn. 5-7; BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, über juris, Rn. 5-6 und 8; StV 2011, 6-7, über juris, Rn. 7).
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 612/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung in

    Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn der Belastungszeuge weitere erzwungene Sexualhandlungen behauptet, von denen sich der Tatrichter nicht zu überzeugen vermag (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 20. Februar 2014 - 3 StR 289/13 Rn. 14; vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12 Rn. 5 und vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 Rn. 14 f., BGHSt 44, 153, 158 f.; Beschlüsse vom 24. Januar 2018 - 5 StR 457/17 Rn. 3 f.; vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13 Rn. 10 und vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97 Rn. 5, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13).
  • BGH, 24.04.2014 - 5 StR 113/14

    Unzureichende Würdigung der Aussage des einzigen (kindlichen) Belastungszeugen in

    Die Würdigung der Aussage des von der Strafkammer als einzigen Belastungszeugen herangezogenen Zeugen M. erfüllt die insofern geltenden strengen Anforderungen nicht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., und vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12 - sowie Beschluss vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19 und 119).
  • BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Beweiswürdigung und

    aa) Bei Fallkonstellationen, in denen das Gericht der Aussage des einzigen Belastungszeugen oder der belastenden Einlassung des Mitangeklagten - wie hier - nur teilweise folgt und es in anderen Teilen Zweifel an dessen Darstellung hat oder diese sogar für widerlegt hält, kann den belastenden Angaben dieses einzigen Zeugen oder Mitangeklagten nur dann gefolgt werden, wenn das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 119 mwN; Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, NStZ-RR 2002, 146 und vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00, StV 2000, 599 f.); regelmäßig ist dabei zudem zu verlangen, dass es außerhalb der Aussage oder Einlassung Gründe von erheblichem Gewicht gibt, die für die Glaubhaftigkeit der belastenden Angaben sprechen.
  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 90/19

    Rüge der Nichtverlesung des Anklagesatzes nach Zurückverweisung (Zweck der

    Bei Fallkonstellationen, in denen das Gericht der Aussage des einzigen Belastungszeugen nur teilweise folgt und es in anderen Teilen Zweifel an dessen Darstellung hat oder diese sogar für widerlegt hält, müssen die Urteilsgründe allerdings in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 119 mwN).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

  • BGH, 15.02.2016 - 5 StR 599/15

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung in

  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 132/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von

  • LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19

    Vergewaltigung

  • LG Essen, 18.08.2022 - 64 KLs 34/20

    Vergewaltigung

  • KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Aussage gegen Aussage

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